Hygienekonzept als Voraussetzung
für die Durchführung von Fußballspielen
für Fußballsenioren und – junioren auf dem TSG-Gelände
(Stand: 30.09.2020)
Grundlage für den Wiedereinstieg in den Trainings- und Spielbetrieb sind die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW in der jeweils gültigen Fassung (z.Zt. gültig bis 31.10.2020).
Zusätzlich sind die Vorgaben des DFB „Zurück ins Spiel“ sowie die zugehörigen Ausführungsbestimmungen des FLVW anzuwenden.
1. Allgemeine Hygieneregeln
- alle Trainer/Übungsleiter sind über dieses Konzept informiert und weisen die Sportler in ihrem Zuständigkeitsbereich darin ein
- grundsätzlich gilt auf der Sportanlage das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m bzw. das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
- beim Betreten und Verlassen der Sportanlage hat eine Handdesinfektion zu erfolgen
- körperliche Begrüßungsrituale sind zu unterlassen
- auf Hust- und Niesetikette ist zu achten
- nur symptomfreie Personen dürfen die Sportanlage betreten
- an COVID-19 erkrankte Personen bzw. Personen die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, ist das Betreten nicht gestattet
2.Organisatorisches
- als Coronabeauftragter für den Verein fungiert Detlef Stampka (dstampka@t-online.de, 0173-5260998)
- in den einzelnen Abteilungen (Leichtathletik, Fußball, Jugendfußball und Tischtennis) sind weitere Coronaverantwortliche benannt
- das Hygienekonzept liegt dem Gesundheitsamt Coesfeld vor und wird laufend auf der Homepage der TSG Dülmen aktualisiert
- Bodenmarkierungen zur Abstandskontrolle am Eingang und an den Verkaufsständen sind angebracht
- Handdesinfektionspunkte sind eingerichtet (für das Nachfüllen sind die Coronaverantwortlichen der Abteilung zuständig)
- Hinweistafeln zur Beachtung der allg. Hygieneregeln sind in ausreichender Anzahl angebracht
- Formulare zur Erfassung der Sportler und Zuschauer liegen im Vereinsheim bereit
- zur Erfassung der am Spiel Beteiligten kann der Ausdruck des Spielberichtes aus dem DFB-net genutzt werden
- vor Spielbeginn wird durch Lautsprecheransage auf Hygiene-Regeln hingewiesen
3. Zonierung der Sportanlage in drei Bereiche
a.Zone 1 (Innenraum / Spielfeld)
- in Zone 1 befinden sich nur die für den Trainings- /Spielbetrieb notwendigen Personen
- eine Begrenzung der Teilnehmer im Training ist nicht mehr vorgegeben (bisher max. 30)
- beim Spiel die gem. Verbandssatzung zulässige Anzahl (z.B. im Seniorenbereich 11 Spieler plus max. 7 Auswechselspieler)
- zusätzlich Trainer, Ordnungsdienst, Sanitätspersonal, Betreuer, Coronabeauftragte und evtl. Medienvertreter
- es ist kein Kontakt der Zone 1–Nutzer mit Zone 3–Nutzern erlaubt
b. Zone 2 (Umkleidebereich)
- in Zone 2 haben nur Spieler, Trainer, Betreuer, Coronabeauftragte und Schiedsrichter zutritt
- der Zugang erfolgt unter Einhaltung des Mindestabstandes
- es sind max. 12 Sportler gleichzeitig je Kabine erlaubt (z.B. die Start-Elf plus Trainer) Auswechselspieler erst nach Verlassen der Start-Elf
- nach Spielende/Trainingsende gleiches Verfahren
- die Aufenthaltsdauer ist auf das Notwendigste zu reduzieren
c. Zone 3 (Zuschauerbereich, außen)
- z.Zt. sind mehr als 300 Zuschauer erlaubt (ab 500 Zuschauern muss ein besonderes Hygienekonzept , einschließlich der Regelung für An- und Abreise der Zuschauer erstellt werden)
- Zuschauer betreten die Anlage über den Haupteingang und verlassen die Anlage über den ausgeschilderten Ausgang
- Abstände von 1,5 m sind einzuhalten
- alle nicht über die Listen der am Spiel Beteiligten sind in der Zuschauerliste mit Name, Vorname, Tel-Nr und Anschrift zu dokumentieren
- nach der Registrierung ist eine Handdesinfektion am Handdesinfektionspunkt durchzuführen
- bis zum Erreichen des Zuschauerbereichs ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
- bei Nutzung der Gaststätte, des Bierpavillons, der Grillstation sowie des WC ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
- Hinweistafeln „Hygieneregeln“ sind in ausreichender Anzahl angebracht
4. Zusätzliche Hinweise
- bei Nutzung der Gaststätte und des WC gelten die Nutzungsbestimmungen für Gaststätten gem. Coronaschutzverordnung
- Listen zur Rückverfolgung sind im Ordner „Corona-Spielbetrieb“ abzuheften bzw. im Briefkasten am Eingang Grenzweg 100 oder Briefkasten „Geschäftszimmer“ im Obergeschoß einzuwerfen
- Listen werden 4 Wochen unter Datenschutzbestimmungen beim Coronabeauftragten aufbewahrt
- Nutzung und Betreten der Sportstätte ausschließlich, wenn ein eigenes Training/Spiel geplant ist. Beim Training zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands sowie der Erfassung als Zuschauer in Zone 3 möglich.
Je Spiel sind seitens der Abteilung zwei „Koordinatoren Zuschauer“, sowie ein „Kabinenbeauftragter“ namentlich zu benennen mit folgenden Aufgaben: Zuschauererfassung und Ordneraufgaben bezüglich Hygienemaßnahmen, Einweisung in Kabinen-, Dusch- u. Wachraumnutzung
- Liste Spieler & Trainer Heim (Anlage 1a)
- Liste Spieler & Trainer Gast (Anlage 1b)
- Trainingsliste (Anlage 1c)
- Liste Zuschauer (Anlage 2)
- Liste Auswärtstreffen (Anlage 2a)
- Nutzungskonzept Kabine & Duschen (Anlage 3)
- Kabinennutzung Trainingsbetrieb (Anlage 3a)
- Aushang Zuschauer (Anlage 4)
- Hallensport (Anlage 5)
- Auszüge Coronaschutzverordnung
Hinweis bei Hallennutzung / Hallensport: siehe Anlage 5
„Hygieneplan der städtischen Turn- und Sporthallen in Dülmen“ vom 13.08.2020 ist anzuwenden.