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Kündigung

Auszug aus der Vereinssatzung

§7 Beendigung der Mitgliedschaft

 

  1. Die Mitgliedschaft endet
  • durch Austritt aus dem Verein (Kündigung);
  • durch Ausschluss aus dem Verein (§ 8);
  • durch Tod;
  • durch Auflösung des Vereins;
  • durch Erlöschen der Rechtsfähigkeit der juristischen Personen.

  1. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann zum Ende eines Halbjahres (30.06. und 31.1) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.

  1. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder  wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.

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  0 25 94 / 94 84 53
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Donnerstag: 17:30 – 18:30 Uhr
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